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Griechische Rentner Steuerflat nur 7%

Griechische Rentner Steuerflat nur 7%

Das sonnige Griechenland lockt Rentner mit einem Flatrate Steuersatz zum Umzug. Wer als Rentner nach Griechenland zieht, muss auf seine Einkommensteuer nur 7% Steuern zahlen. Klingt erst mal sehr gut, hat aber auch Nachteile.

In der Finanzkrise der Griechen kamen viele Meldungen das die medizinische Versorgung in Griechenland zusammengebrochen ist und man viele Medikamente nicht bekommen kann. Das hat sich mittlerweile verbessert. Aber gerade da wo die Renten leben würden, an der Küste, ist die Infrastruktur nicht gut ausgebaut. Die medizinische Versorgung ist nicht mit Deutschland zu vergleichen. Daher sollen nur gesunde Rentner das Angebot annehmen.

Die Sprache zu erlernen kann im Alter schwer werden und man kann nicht wirklich erwarten das viel Griechen Deutsch lernen werden. Vor allem da man als Einwohner andere Dinge braucht als ein Tourist. Auto anmelden, Konto eröffnen oder Behörden aufsuchen ist ungleich schwerer oder einfach teurer wenn an das jemanden übernehmen soll.

Steuerersparnis trifft nur die Einkommensteuer. Schon die Mietshäuser in Deutschland wandern nicht nach Griechenland aus. Daher sind Mieteinnahmen in Deutschland zu versteuern und dann hat man keinen Steuerfreiheitsrabatt mehr.

Dazu muss man die Kosten zählen die entstehen wenn man nicht alle Brücken nach Griechenland abbricht. 3-4 Heimflüge für 2 Personen sind schnell man 2-3000 Euro im Jahr. Auch muss man sehen wie man sich krankenversichern möchte. Eine gesetzliche Krankenversicherung in Griechenland wird kaum reichen und eine private Versicherung für Rentner kann teuer werden.
Wer sich dann noch oft in der alten Heimat aufhalten will, braucht eine zusätzliche Versicherung.

Denn auch wenn man nur 181+1 Tag im Ausland bleiben muss um Grieche zu werden, kann das die Versicherung auch anders sehen. Nach dem Motto billig in Griechenland versichern und im Urlaub in Deutschland behandeln lassen geht kaum.

Auch kann es Probleme geben wenn man nach ein paar Jahren zurückkehrt und das Finanzamt doch mal prüft. Dann sollte man Belege vorlegen können wie lange man in Griechenland „lebte“ und warum man eine Wohnung oder ein Zimmer in der alten Heimat übrich lies. Oder warum alle Geschäfte weiter durch Deutschland liefen. Schnell kann das Finanzamt den Umzug als Urlaub einstufen.

Solche Tipps für Wohnsitzlose gibt es genügend im Netz die meinen man kann als Weltreisender Steuerfrei wenn man nur nirgends 180+1 Tag bleibt. Das Finanzamt wartet meist nur ein paar Jahre bis man zurückkehrt.

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